Zum Hauptinhalt springen
Physiotherapie

Rezept­leistungen

Unsere Physiotherapie-Leistungen auf Rezept

Wir bieten Ihnen das gesamte Spektrum der Physiotherapie auf ärztliche Verordnung an.

Als zugelassene Praxis behandeln wir Patienten aller gesetzlichen Krankenkassen sowie Privatversicherte und Selbstzahler. Egal, ob Sie eine allgemeine Krankengymnastik (KG), eine spezielle Manuelle Therapie (MT), neurologische Behandlung (KG-ZNS) oder ein ergänzendes Heilmittel verordnet bekommen haben – bei uns sind Sie in besten Händen.

Wir stellen einen individuellen Behandlungsplan auf Grundlage Ihrer ärztlichen Diagnose und unserer detaillierten Befundung zusammen, um Ihre Beschwerden gezielt und nachhaltig zu lindern.

Vorrangige Heilmittel

Krankengymnastik (KG)

Krankengymnastik (KG) ist der Basis-Begriff auf Ihrem Rezept für ein aktives, umfassendes Behandlungsspektrum der Physiotherapie. KG befasst sich mit der Wiederherstellung und Verbesserung von Mobilität, Funktion und Schmerzfreiheit im Alltag. Sie kombiniert aktive Übungen (Kräftigung, Stabilisierung, Koordination) und passive Techniken (Mobilisation, Dehnung). Zentrale Elemente sind Ihre aktive Mitarbeit (Compliance) und ein individuelles Heimübungsprogramm zur nachhaltigen Wirkung.

Indikationen sind u.a.:

  • Rücken-, Schulter- & Gelenkschmerzen
  • Zustand nach Operationen
  • Haltungsschäden & Gangunsicherheit
  • Beckenbodenprobleme & Atemtherapie
Manuelle Therapien (MT)

Manuelle Therapie (MT) ist eine spezielle Behandlungsform zur Behebung von Funktionsstörungen am Bewegungsapparat.

Im Gegensatz zur Krankengymnastik (KG), bei der die aktiven Übungen im Vordergrund stehen, konzentriert sich die MT primär auf manuell ("per Hand") durchgeführte Techniken.

Der Therapeut nutzt gezielte Mobilisationen, Dehnungen und Impulse für Gelenke, Muskulatur und Nerven, um Blockaden zu lösen und die Beweglichkeit wiederherzustellen.

MT ist oft indiziert bei:

  • Zuständen nach Verletzungen/Operationen (z.B. Frakturen, Bandrisse)
  • Blockierungen der Wirbelsäule und Gelenke
  • Chronischen Schmerz- und Überlastungserscheinungen (z.B. Schultersteife, Kieferprobleme).

Langfristiger Erfolg erfordert stets Ihre aktive Mitarbeit (Heimübungen).

KG-Gerät

Wir nutzen für die Krankengymnastik am Gerät (KGG) modernste, medizinisch zertifizierte Systeme für Ihr individuelles, gesteuertes Training zur Wiederherstellung von Kraft, Ausdauer und Funktion.

Wir kombinieren drei innovative Säulen für Ihren maximalen Therapieerfolg:

  • Milon-Geräte (Kraft & Ausdauer): Chipkartengesteuertes, hocheffizientes Krafttraining mit minimaler Gelenkbelastung.
  • Sensopro Luna (Koordination & Stabilität): Freischwingendes, videogestütztes Training zur Verbesserung von Gleichgewicht und Rumpfstabilität.
  • Five-Geräte (Beweglichkeit & Muskellänge): Spezielles Muskellängentraining zur Schmerzreduktion und Steigerung der Beweglichkeit.

Diese Kombination bietet ein optimales Training von der Rehabilitation bis zur gezielten Leistungssteigerung!

Krankengymnastik des zentralen Nervensystems (KG-ZNS)

Bobath

Das Bobath-Konzept (als Teil von KG-ZNS) ist eine ganzheitliche, individuelle Behandlung bei Schädigungen des zentralen Nervensystems (ZNS). Es basiert auf der Lernfähigkeit (Plastizität) des Gehirns.

Im Gegensatz zu standardisierten Übungen nutzt Bobath alltagsbezogene therapeutische Aktivitäten (ATL), um verlorene Funktionen neu zu vernetzen.

Ziel ist die Wiedererlangung eines selbstbestimmten Alltags und die aktive Teilhabe am Leben.

Typische Indikationen sind u. a.:

  • Zustand nach Schlaganfall (Apoplexie) oder Hirnblutung
  • Multiple Sklerose (MS)
  • Morbus Parkinson
  • Schädelhirntrauma

PNF

PNF ist eine neurologische Behandlungsmethode (Teil von KG-ZNS), die das Zusammenspiel zwischen Nerven und Muskeln verbessert.

Der Therapeut nutzt spezifische Druck- und Dehnreize in Bewegungsabläufen (häufig mit Rotationen), um Rezeptoren in Gelenken, Sehnen und Muskeln (propriozeptiv) zu aktivieren. Dies erleichtert die Ausführung von alltäglichen Bewegungen.

PNF hilft, Bewegungs- und Haltungskontrolle zu verbessern, die Sicherheit und Selbstständigkeit zu steigern und Schmerzen zu lindern.

Indikationen sind u. a.:

  • Schlaganfall und Schädel-Hirn-Trauma
  • Multiple Sklerose und Morbus Parkinson
  • Zustand nach Gelenkoperationen oder Sportunfällen
  • Schluck- und Kieferprobleme
Atemtherapie (AT)

Die Atemtherapie ist eine spezialisierte Form der Krankengymnastik (KG), die darauf abzielt, die Atemmechanik und die Lungenfunktion zu verbessern.

Mittels spezifischer Techniken und Übungen wird der Patient angeleitet, die Atmung bewusst zu steuern, Atemtiefe und -frequenz zu optimieren und festsitzendes Sekret (Schleim) zu mobilisieren.

Ziel ist die Steigerung der Belastbarkeit und der Lebensqualität durch bessere Sauerstoffversorgung.

Indikationen sind u. a.:

  • Einschränkungen der Lungenfunktion (z.B. nach Infekten, bei Asthma).
  • Probleme mit der Atemmuskulatur oder des Brustkorbs (z.B. Skoliose).
  • Verbesserung der Atmung in Kombination mit anderen Erkrankungen.

Für schwere chronische Lungenerkrankungen (z.B. COPD) wird oft das gesonderte Heilmittel "KG-Muko" verordnet.

KG-Muko

KG-Muko (Krankengymnastik bei Mukoviszidose) ist ein gesondertes Heilmittel zur intensiven Behandlung von schweren, chronischen Lungenerkrankungen wie Mukoviszidose oder COPD.

Diese Therapie umfasst eine längere Behandlungsdauer als die allgemeine Atemtherapie. Der Fokus liegt auf der Verbesserung der Lungenfunktion, der Ventilationssteigerung und der Sekretlösung.

Der Therapeut nutzt manuelle Techniken, spezifische Lagerungen, Dehnpositionen sowie aktive Atem- und Hustentechniken zur besseren Ein- und Ausatmung. Die Schulung für die eigenständige Durchführung Zuhause ist dabei essenziell.

Einige unserer Therapeuten wenden zudem spezialisierte Methoden wie die Reflektorische Atemtherapie an.

Manuelle Lymphdrainage (MLD)

Die Manuelle Lymphdrainage (MLD) ist eine spezielle Therapieform zur Unterstützung des Lymphsystems, welches für den Abtransport von Gewebsflüssigkeit und Stoffwechselprodukten zuständig ist.

Mittels sanfter, rhythmischer Schöpf- und Pumpgriffe aktiviert der Therapeut das Lymphsystem, um Schwellungen (Ödeme) zu reduzieren und die Heilung zu fördern.

MLD wird angewandt bei:

  • Akuten Schwellungen nach Verletzungen, Operationen (z.B. Gelenkersatz) oder Entzündungen.
  • Chronischen Lymph- oder Lipödemen.
  • Zuständen nach Krebsoperationen (mit/ohne Lymphknotenentfernung).

Die Behandlung wirkt oft sehr angenehm und entspannend. Ihr Arzt verordnet MLD als Teil-, Groß- oder Ganzbehandlung (30, 45 oder 60 Minuten), ggf. ergänzt durch Kompressionsbandagierung.

Blankoverordnung

Die Blankoverordnung, derzeit für Schulterbeschwerden verfügbar gibt Ihrem Physiotherapeuten größere Entscheidungsfreiheit über Ihre Behandlung.

Das bedeutet: Ihr Therapeut kann Heilmittel, Dauer und Frequenz flexibel an Ihre individuellen Bedürfnisse und Fortschritte anpassen – ohne Rücksprache mit dem Arzt.

Das Wichtigste für Sie:

  • Die Verordnung ist 16 Wochen gültig.
  • Beim Ersttermin (ca. 40–60 Min.) werden Diagnostik und Therapieziele festgelegt.
  • Die Behandlung wird beendet, wenn das Therapieziel erreicht ist.
  • Die Zuzahlung wird erst am Ende der Behandlungsserie kassiert, da die genaue Anzahl der Termine zu Beginn noch offen ist.

Ergänzende Heilmittel

Wärmetherapie

Die Wärmetherapie ist ein häufig verordnetes ergänzendes Heilmittel, das primär zur Vorbereitung und Optimierung der Haupttherapie (KG, MT, etc.) dient.

Ihre Hauptwirkungen sind die Förderung der Durchblutung und des Stoffwechsels sowie eine starke Reduzierung der Gewebespannung. Dadurch wirkt die Anwendung schmerzlindernd und tiefenentspannend.

Wärme wird oft eingesetzt bei Verspannungen und Schmerzen im Rücken-, Schulter-Nacken-Bereich oder bei Kieferproblemen (CMD).

Wir bieten verschiedene Formen an:

  • Heißluft
  • Heiße Rolle
  • Fango
  • Ultraschall

Beachten Sie: Wärme wird fast immer nur ergänzend zu einem anderen Heilmittel verordnet, lediglich Ultraschall kann unter Umständen isoliert verschrieben werden.

Kältetherapie

Die Kältetherapie (Kryotherapie) ist ein oft verordnetes ergänzendes Heilmittel, das primär schmerzlindernd und entzündungshemmend wirkt.

Die Kälteanwendung – meist mittels Eispackungen – hilft, die Gewebespannung zu reduzieren und Flüssigkeitsansammlungen (Schwellungen) zu minimieren. Nach der Anwendung wird der Stoffwechsel angeregt, was die Heilung unterstützt.

Kältetherapie kommt in der Regel begleitend zur Hauptbehandlung (KG, MT, etc.) zum Einsatz.

Indikationen sind u. a.:

  • Akute Schmerzzustände nach Verletzungen oder Operationen
  • Chronische Entzündungen (z.B. Sehnenentzündungen)
  • Neurogene (nervenbedingte) Schmerzen Beschwerden aus dem rheumatischen Formenkreis

Beachten Sie: Kältetherapie kann nur ergänzend zu einem vorrangigen Heilmittel verordnet oder als Zusatzleistung hinzugebucht werden.

Elektrotherapie

Die Elektrotherapie nutzt spezielle, medizinische Apparaturen, die deutlich mehr Möglichkeiten bieten als herkömmliche Heimgeräte (TENS).

Mittels gezielter Elektroimpulse wird das betroffene Gewebe angesteuert. Diese Impulse nehmen Einfluss auf Zellen, Nerven und Muskeln. Die primäre Wirkung ist Schmerzlinderung und die Anregung des Stoffwechsels.

Die professionelle Elektrotherapie wird oft begleitend zur Hauptbehandlung verordnet und kommt insbesondere zum Einsatz bei:

  • Ausstrahlenden Nervenschmerzen
  • Bandscheibenproblematiken
  • Lokalen Entzündungen (z.B. Ellbogen, Knie)
Extension/Traktion

Die Traktionsbehandlung ist ein ergänzendes Heilmittel, bei dem dosierter Zug (Traktion) auf Gelenke oder die Wirbelsäule ausgeübt wird.

Der Therapeut bestimmt dabei Richtung und Intensität des Zuges, der entweder manuell oder mithilfe eines Schlingentischs angewandt wird.

Hauptwirkungen der Traktion sind die Entlastung der Gelenke (Minderung des Gelenkdrucks), die Entlastung komprimierter Nervenwurzeln und eine entspannende (detonisierende) Wirkung auf die Muskulatur.

Dies unterstützt die Schmerzlinderung und die Verbesserung der Gelenkmobilität.

Indikationen sind u. a.:

  • Eingeschränkte Beweglichkeit (Hypomobilität) der Wirbelsäule.
  • Schmerzen durch Gelenkkompression.
  • Beschwerden bei Bandscheibenproblematiken.
Hausbesuche

Für Patienten, deren Mobilität stark eingeschränkt ist und die unsere Praxis nicht aufsuchen können, bieten wir unsere Leistungen auch als Hausbesuch an.

Wir kommen zu Ihnen nach Hause, in Alten- und Pflegeheime sowie in Kurzzeitpflege-Einrichtungen (im Raum Taunusstein).

Hausbesuche sind oft essentiell, um dringend notwendige Behandlungen (z.B. Mobilisierung) auch bei Immobilität sicherzustellen.

Wichtig für die Verordnung:

Kassenpatienten: Ihr Arzt muss das entsprechende Kreuz bei "Hausbesuch" auf dem Rezept setzen.

Privatpatienten: Eine Absprache mit Ihrer Versicherung und eine entsprechende Vermerkung auf dem Privatrezept sind ratsam.

Bitte beachten Sie, dass die Behandlungsbedingungen und Materialien außerhalb der Praxis oft angepasst werden müssen. Aufgrund der Koordination und der Fahrzeiten bitten wir Sie, eine gewisse Flexibilität bei den Terminen einzuplanen.

Zusätzliche Behandlungszeit

Die von den Krankenkassen vorgegebene Behandlungsdauer ist oft knapp bemessen. Um Ihre Therapieeffizienz zu steigern, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Behandlungszeit individuell zu verlängern (um 10 bis 40 Minuten), um eine Gesamtbehandlungszeit von 30 bis 60 Minuten zu erreichen.

Ihre Vorteile:

  • Individuellere Betreuung: Mehr Zeit für Ihre spezifischen Bedürfnisse und eine exakte Abstimmung der Therapie.
  • Vertiefte Therapieansätze: Raum, um effektivere Methoden zu finden und nachhaltige Ergebnisse zu erzielen.
  • Entspanntes Ambiente: Therapie ohne Zeitdruck, was die Fokussierung auf Ihre Genesung verbessert.

Investieren Sie in eine intensivere und wirkungsvollere Behandlung für schnellere und langfristigere Fortschritte.

Selbstzahler

Sie können unser gesamtes Therapieangebot auch als Selbstzahler nutzen.

Hierfür benötigen Sie lediglich ein Privatrezept inklusive Diagnose von Ihrem behandelnden Arzt.

Unser Ablauf für Selbstzahler:

  • Wir erstellen einen detaillierten physiotherapeutischen Befund.
  • Wir erarbeiten mit Ihnen kurz- und langfristige Therapieziele
  • Wir stellen einen umfangreichen, individuellen Behandlungsplan für Sie zusammen

Als Selbstzahler genießen Sie maximale Flexibilität und können die Therapie ohne die Einschränkungen der Krankenkassen nutzen. Für nähere Informationen zu Kosten und Terminplanung stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

FAQ

Welcher Arzt verschreibt Physiotherapie?

Ärzte aller Fachrichtungen und Zahnärzte können eine Verordnung für Physiotherapie ausstellen, sofern beim Patienten eine medizinische Indikation besteht.

Welche Verordnung benötige ich für Physiotherapie?

Gesetzlich Versicherte Patienten benötigen eine korrekt ausgestellte Heilmittelverordnung oder eine korrekt ausgestellte Zahnärztliche Heilmittelverordnung.

Auf der Heilmittelverordnung finden Sie unter dem Punkt „Heilmittel nach Maßgabe des Kataloges“ welches Heilmittel Ihnen verordnet wurde, Mögliche Heilmittel sind: KG, MT, MLD, KG-ZNS/Vojta/ Bobath/PNF

Gegebenenfalls wurde Ihnen auch ein ergänzendes Heilmittel verordnet, dazu zählen: Heißluft, Heiße Rolle, Fango, Ultraschall, Elektrotherapie, Kältetherapie

Privat versicherte Patienten und Selbstzahler benötigen ein Privatrezept von Ihrem Arzt oder Zahnarzt.

Bitte geben Sie bei der Terminvereinbarung immer alle verordneten Heilmittel und ergänzenden Heilmittel an, da dies Einfluss auf die Behandlungszeit hat.

Was sollte ich zur Physiotherapie mitbringen?

Zu jeder Behandlung mitbringen:

Bettlaken, großes Handtuch, kleines Handtuch und bequeme Kleidung.

Für gesetzlich Versicherte:

Zur 1. Behandlung mitzubringen sind: Krankenkassenkarte, Gültiges Rezept, Befreiungsausweis oder Rezeptgebühr.

Was soll ich zur Physiotherapie anziehen?

Bequeme Kleidung ist ideal, da dies die Durchführung von Bewegungsübungen und manuellen Techniken erleichtert.

Was kostet eine Physiotherapie-Behandlung?

Bei gesetzlich versicherten Patienten sind die Kosten für physiotherapeutische Behandlungen im Rahmenvertrag mit den Krankenkassen festgelegt und richten sich nach der Verordnung. Nach § 32 SGB V sind Versicherte bei gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet eine Zuzahlung zu den Behandlungskosten zu leisten. Der Eigenanteil enthält 10€ pauschale Verordnungsblattgebühr sowie 10% vom Wert der Verordnung. Wenn Sie einen Befreiungsausweis von der Krankenkasse besitzen, unter 18 Jahre alt sind oder schwanger sind und wegen Erkrankungen in Zusammenhang mit der Schwangerschaft behandelt werden übernimmt die Krankenkasse 100% der Kosten.

Bei Arbeitsunfällen werden die gesamten Kosten von der jeweiligen Berufsgenossenschaft übernommen.

Privatpatienten und Beihilfeversicherte tragen die Kosten der Behandlung selbst und können diese von Ihrer Krankenversicherung erstattet bekommen. Die Bedingungen dazu sind jedoch unterschiedlich. Bitte informieren Sie sich daher rechtzeitig bei Ihrer Versicherung über Ihre vertraglichen Rahmenbedingungen. Gerne erhalten Sie von uns eine Honorarvereinbarung, um diese im Vorfeld bei Ihrer Krankenversicherung einzureichen.

Wie lange dauert eine Einheit Physiotherapie?

Bei gesetzlich versicherten Patienten wird uns die Behandlungsdauer durch den Rahmenvertrag mit den Krankenkassen vorgegeben. Bei Krankengymnastik und Manueller Therapie beträgt diese 15 bis 20 min. Bei Manueller Lymphdrainage gibt es 30-, 45- und 60 min. Behandlungen, die Zeit ist auf der Heilmittelverordnung festgelegt. Bei KG-ZNS und KG-ZNS-Kinder (Bobath, Vojta, PNF) sind 25 bis 35 min. angesetzt. Bei einer durch Ihren Arzt verordneten Doppelbehandlung verdoppelt sich die Behandlungsdauer entsprechend. In diesem Zeitfenster sollen laut Krankenkasse nicht nur die eigentliche Therapie, sondern auch die Vor- und Nachbereitung der Behandlung sowie die Dokumentation stattfinden.

Um Ihre Zeit pro Behandlung noch effektiver zu nutzen bieten wir Ihnen die Möglichkeit zusätzliche Behandlungszeit zu jedem Termin dazu zubuchen. Sprechen Sie uns gerne an!

Bei Arbeitsunfällen/ Verordnungen der Berufsgenossenschaft ist die Behandlungsdauer auf der Rückseite der Verordnung vermerkt.

Privatversicherte Patienten und Selbstzahler erhalten in der Regel 30-60 min. Behandlung, dies wird individuell mit Ihnen abgestimmt.

Mir reicht meine Behandlungszeit nicht aus – was kann ich tun?

Wir wissen, wie wichtig es ist, sich die Zeit zu nehmen, um Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden zu fördern. Bei gesetzlich versicherten Patienten wird uns die Behandlungsdauer durch den Rahmenvertrag mit den Krankenkassen vorgegeben, oft ist diese Zeit zu knapp bemessen. Deshalb bieten wir Ihnen die Möglichkeit Ihre Behandlungszeit um 10-40 min. zu verlängern umso eine Gesamtbehandlungsdauer von 30-60 min. zu erreichen.

Eine weitere Möglichkeit ist eine durch Ihren Arzt verordnete Doppelbehandlung. Hierbei verdoppelt sich die Behandlungsdauer und die Termine halbieren sich entsprechend, bei 6 verordneten Behandlungseinheiten erhalten Sie 3 Termine. Auch hier besteht dann weiterhin die Möglichkeit zusätzliche Behandlungszeit hin zuzubuchen.

Kann ich meinen Therapeuten wechseln?

Ja, oft ist es sogar hilfreich unterschiedliche Therapeuten und somit häufig auch unterschiedliche Behandlungsansätze kennen zu lernen.

Manchmal passt es auch einfach nicht- für einen positiven Behandlungsverlauf ist es wichtig, dass Therapeut und Patient gut zusammenarbeiten können- das ist menschlich und für uns alle völlig ok.

Ihre Frage war nicht dabei?